Kulturleben startet wieder

Eckpunkte eines Stufenplans

Kul­tur­mi­nis­te­rin Man­ja Schü­le hat heu­te ers­te Eck­punk­te eines Stu­fen­plans zur Öff­nung von Kul­tur­ein­rich­tun­gen und ‑ver­an­stal­tun­gen im Kabi­nett vor­ge­stellt: „Unse­re Kul­tur­land­schaft ist in beson­de­rem Maße durch eine Viel­zahl klei­ne­rer, sehr ambi­tio­nier­ter und erst­klas­si­ger Ver­an­stal­tun­gen geprägt. Bran­den­burg ist Fes­ti­valland – gera­de im Som­mer. Mit unse­rem mit den Ver­bän­den, Ein­rich­tun­gen und Kom­mu­nen eng abge­stimm­ten Stu­fen­plan ermög­li­chen wir in Kür­ze wie­der Kul­tur in Bran­den­burg: Nach der Öff­nung der Muse­en, Gale­rien und Biblio­the­ken im April sind in einem zwei­ten Schritt ab dem 06. Juni wie­der Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen mit bis zu 150 Besucher*innen unter frei­em Him­mel und bis zu 75 Besucher*innen in geschlos­se­nen Räu­men mög­lich. Falls sich die Coro­na-Lage nicht ver­schlech­tert, sind im Som­mer wei­te­re Öff­nun­gen mög­lich. Das freut mich sehr. Mit die­sen Maß­nah­men schaf­fen wir Pla­nungs­si­cher­heit, ermög­li­chen wie­der mehr Kul­tur und sichern unse­re Kul­tur-Viel­falt”, so Minis­te­rin Schü­le. „Ergän­zend zum Stu­fen­plan unter­stüt­zen wir die Kul­tur auch finan­zi­ell: Mit bis zu 35 Mil­lio­nen Euro federn wir die gra­vie­rends­ten Ein­nah­me­aus­fäl­le von Kul­tur­ein­rich­tun­gen ab. Und wir stel­len 4 Mil­lio­nen Euro als Mikro­sti­pen­di­en für Kul­tur­schaf­fen­de bereit, um sie zu ent­las­ten und ihnen die wei­te­re künst­le­ri­sche Betä­ti­gung ermög­li­chen. Par­al­lel dazu set­zen wir unse­re insti­tu­tio­nel­le För­de­rung von Kul­tur­ein­rich­tun­gen wie geplant fort und sichern bereits bean­trag­te Pro­jekt­för­de­rungen.”

Die heu­te im Kabi­nett vor­ge­stell­ten Eck­punk­te des Stu­fen­plans für die Öff­nung von Kul­tur­ein­rich­tun­gen und ‑ver­an­stal­tun­gen basie­ren auf einer engen Abstim­mung mit den Bran­den­bur­ger Kul­tur­ein­rich­tun­gen und ‑ver­bän­den sowie den Kom­mu­nen. Sie grei­fen zudem die von der Kul­tur­mi­nis­ter­kon­fe­renz am 15. Mai 2020 vor­ge­leg­ten ‘Eck­punk­te für Öff­nungs­stra­te­gien’ auf. Die schritt­wei­se Öff­nung des Kul­tur­le­bens ist in fünf Stu­fen geplant. 

1. Stu­fe (bis 05. Juni auf Grund­la­ge der gel­ten­den EindämmungsVO):

Kul­tur­ein­rich­tun­gen blei­ben mit Aus­nah­me der Muse­en, Gale­rien, Biblio­the­ken und Archi­ve für den Publi­kums­ver­kehr geschlos­sen. Der Pro­ben­be­trieb an Konzert‑, Thea­ter- und Opern­häu­sern ist unter Beach­tung von Hygie­ne- und Abstands­be­din­gun­gen und auf Basis eines Infek­ti­ons­schutz­kon­zep­tes mög­lich. An Musik­schu­len ist Instru­men­tal­un­ter­richt und an Kunst­schu­len der Unter­richt mit bis zu 5 Schüler*innen möglich.

Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen blei­ben unter­sagt. In Ein­zel­fäl­len sind Ver­an­stal­tun­gen unter frei­em Him­mel mit bis zu 50 Per­so­nen mit Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung möglich. 

2. Stu­fe (ab 06. Juni auf Grund­la­ge der über­ar­bei­te­ten Ein­däm­mungs­VO):

Kul­tur­ein­rich­tun­gen kön­nen unter Beach­tung jewei­li­ger bran­chen­spe­zi­fi­scher Hygie­ne­stan­dards geöff­net wer­den. Da der Pro­ben- und Vor­stel­lungs­be­trieb aller Vor­aus­sicht nach auch in der kom­men­den Spiel­zeit 2020/21 zumin­dest zeit­wei­se nur ein­ge­schränkt statt­fin­den kann, sind ange­pass­te Spiel­plä­ne und Kon­zep­tio­nen für die künf­ti­gen Pro­duk­tio­nen erfor­der­lich, die bereits jetzt vor­be­rei­tet wer­den kön­nen. An Musik- und Kunst­schu­len wird Unter­richt ermög­licht. Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen kön­nen mit bis zu 150 Besucher*innen unter frei­em Him­mel unter Beach­tung der all­ge­mei­nen Hygie­ne­maß­nah­men und unter Vor­la­ge eines schrift­li­chen Infek­ti­ons­schutz­kon­zepts in enger Abstim­mung mit den ört­li­chen Gesund­heits­be­hör­den durch­ge­führt wer­den. Ver­an­stal­tun­gen mit bis zu 75 Besucher*innen sind auch in geschlos­se­nen Räu­men unter den­sel­ben Vor­aus­set­zun­gen möglich.

3. Stu­fe (ab 01. August – soweit sich die Coro­na-Lage nicht ver­schlech­tert hat):

Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen im Frei­en mit bis zu 500 und in geschlos­se­nen Häu­sern mit bis zu 150 Besucher*innen sind unter Ein­hal­tung der Hygie­ne­stan­dards und spe­zi­fi­scher Hygie­ne-Kon­zep­te in Abstim­mung mit den ört­li­chen Gesund­heits­be­hör­den möglich. 

4. Stu­fe (ab Sep­tem­ber 2020 – soweit sich die Coro­na-Lage nicht ver­schlech­tert hat):

Alle Ver­an­stal­tun­gen bis 1.000 Per­so­nen unter stren­ger Ein­hal­tung der all­ge­mei­nen Hygie­ne­stan­dards sind erlaubt.

5. Stu­fe (offen):

Rück­kehr zum nor­ma­len Betrieb ohne wei­te­re Hygienestandards.

Das Stu­fen­kon­zept und wei­te­re Infos sind unter https://mwfk.brandenburg.de abrufbar.