Mit dem För­der­pro­gramm Aktu­el­le Musik sol­len die zwei Säu­len der aktu­el­len zeit­ge­nös­si­schen Musik – Jazz & Neue Musik – in ihrer Bedeu­tung für die Kul­tur­land­schaft in Bran­den­burg gewür­digt und ent­wi­ckelt werden.

Pro­jek­te für das Jahr 2025 kön­nen bis zum 30. Sep­tem­ber 2024 beim Minis­te­ri­um für Wis­sen­schaft, For­schung und Kul­tur des Lan­des Bran­den­burg ein­ge­reicht wer­den. Nach die­sem Ter­min ein­ge­reich­te Anträ­ge wer­den nicht berück­sich­tigt (Aus­schluss­frist!).

Details ent­neh­men Sie bit­te den unten ste­hen­den Fördergrundsätzen.

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen fin­den Sie auf der Sei­te des Minis­te­ri­ums für Wis­sen­schaft, For­schung und Kul­tur unter: Aktu­el­le Musik (Neue Musik und Jazz)

Der Lan­des­mu­sik­rat Bran­den­burg e.V. bie­tet eine indi­vi­du­el­le Bera­tung im Vor­feld unter mueller@landesmusikrat-brandenburg.de, 0331 — 647 519 68 an.


Kleinst­pro­jekt­för­de­rung Aktu­el­le Musik 2024

Das För­der­pro­gramm ermög­licht die kurz­fris­ti­ge Umset­zung von Pro­jek­ten und Ver­an­stal­tun­gen der Aktu­el­len Musik (Jazz und Neue Musik) im Land Brandenburg.

Antrags­be­rech­tigt sind Künstler:innen, Musiker:innen, Komponist:innen, Bands oder Ensem­bles aller Grö­ßen der pro­fes­sio­nel­len Musik­sze­ne. Der Wohn­sitz der Antragsteller:innen und der Ort der Durch­füh­rung ist Bran­den­burg. Kri­te­ri­en für eine För­de­rung sind die künst­le­ri­sche Qua­li­tät, die Inno­va­ti­ons­kraft des Pro­jek­tes sowie die Ver­an­ke­rung des Vor­ha­bens vor Ort.

Die Pro­jekt­för­de­rung erfolgt als Anteils­fi­nan­zie­rung in Höhe bis zu 90% zur Deckung der zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben. Die maxi­ma­le För­der­sum­me pro Antrag beträgt 2.500 €. Ins­ge­samt ste­hen 10.000 € zur Verfügung.

Die Anträ­ge inklu­si­ve Unter­la­gen wer­den beim LMRB ein­ge­reicht. Sie wer­den nach Rei­hen­fol­ge des Ein­gangs (pos­ta­lisch oder per E‑Mail) bear­bei­tet und geprüft. Ein Rechts­an­spruch auf Gewäh­rung einer Zuwen­dung besteht nicht, viel­mehr ent­schei­det die Bewil­li­gungs­stel­le auf Grund ihres pflicht­ge­mä­ßen Ermes­sens im Rah­men der ver­füg­ba­ren Haushaltsmittel. 

Die Anträ­ge schi­cken Sie bit­te per Email an: mueller@landesmusikrat-brandenburg.de oder pos­ta­lisch an: Lan­des­mu­sik­rat Bran­den­burg e.V., Beh­lert­str. 33A, 14467 Potsdam.

Der Lan­des­mu­sik­rat Bran­den­burg e.V. bie­tet eine indi­vi­du­el­le Bera­tung im Vor­feld unter mueller@landesmusikrat-brandenburg.de, 0331 — 647 519 68 an.