Der Landesmusikrat Brandenburg e.V. (LMRB) hat für das Haushaltsjahr 2023 Landesmittel vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) in Höhe von 10.000 € für die Kleinstprojektförderung der Aktuellen Musik in Brandenburg erhalten. Damit wird es Antragsteller:innen ermöglicht, kurzfristig ihre musikalischen Projekte im Land Brandenburg umzusetzen. Die Projekte müssen bis zum 31.12.2023 abgeschlossen und durchgeführt sein.
Bewilligungsstelle ist der LMRB, der die Zuwendung im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben ausreicht. Die Bewilligungsstelle schließt mit dem Zuwendungsempfänger einen schriftlichen privatrechtlichen Fördervertrag. Es gelten folgende Antragsfristen:
- Förderrunde: ab sofort bis 28.02.2023 (für Projekte im Zeitraum Januar-Mai)
- Förderrunde: bis zum 31.05.2023 (für Projekte im Zeitraum Juni-August)
- Förderrunde: bis zum 30.08.2023 (für Projekte im Zeitraum September-Dezember)
Die formlosen Anträge inklusive Unterlagen können beim LMRB eingereicht werden. Sie werden nach Reihenfolge des Eingangs (postalisch oder per E‑Mail) bearbeitet und geprüft. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit den zur Förderung eingereichten Projekten darf noch nicht begonnen worden sein. Kriterien für eine Förderung sind die künstlerische Qualität, die Innovationskraft des Projektes sowie die Verankerung des Vorhabens vor Ort.
Förderfähig sind Projekte/ Veranstaltungen der Aktuellen Musik (Jazz und Neue Musik). Berücksichtigt werden Ausgaben für Honorare, Reise/Unterbringung, Mieten sowie Werbung und Druck. Ausgaben für reine CD-Produktionen, Bewirtungen und Präsente sind nicht förderfähig. Dabei müssen die unter www.mwfk.brandenburg.de veröffentlichten Fördergrundsätze zur Einhaltung von Honorarmindeststandards eingehalten werden, soweit es sich um eine musikalische Eigenproduktion des Projektträgers mit überwiegend freiberuflichen Musiker:innen handelt. Antragsberechtigt sind Künstler:innen, Musiker:innen, Komponist:innen, Bands oder Ensembles aller Größen der professionellen Musikszene. Der Wohnsitz der Antragsteller:innen und der Ort der Durchführung ist Brandenburg.
Die Projektförderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Höhe bis zu 90% zur Deckung der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme pro Antrag beträgt 2.500 €. Die Liste der geförderten Projekte wird auf der Seite des Netzwerkes Neue Musik (https://nnm-brandenburg.de) veröffentlicht.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Projektbeschreibung max. 500 Zeichen (Wer? Was? Wann? Wo?)
Projektziele max. 250 Zeichen (Warum? Wozu?)
Maßnahmen zur Zielerreichung des Projekts und Fördergründe max. 250 Zeichen
(Wie? Was ist speziell an Ihrem Projekt?)
Finanzierungsplan (Ausgaben und Einnahmen, inkl. des Eigenanteils von mind. 10%)
- ggf. aktuelle Satzung/ Vereinsregisterauszug/ Nachweis der Gemeinnützigkeit
- ggf. Kurzbiographien der beteiligten Künstler:innen
- ggf. Bestätigung des Veranstalters/ Veranstaltungsortes
Die Abrechnung erfolgt über einen Verwendungsnachweis (kurzer Sachbericht inkl. Einnahmen/ Ausgaben und Originalbelegen) und ist bis zum 31.01.2024 einzureichen. Die Anträge schicken Sie bitte per Email an: mueller@landesmusikrat-brandenburg.de oder postalisch an: Landesmusikrat Brandenburg e.V., Behlertstr. 33A, 14467 Potsdam.
Für Rückfragen melden Sie sich bitte unter der Nummer: 0331/ 647 519 68