Mit dem Förderprogramm des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur soll die aktuelle zeitgenössischen Musik in ihrer Bedeutung für die Kulturlandschaft in Brandenburg gewürdigt und entwickelt werden.
Der Antrag ist bis zum 30. September 2023 beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg einzureichen. Nach diesem Termin eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt (Ausschlussfrist).
Details entnehmen Sie bitte den unten stehenden Fördergrundsätzen.
- Fördergrundsätze Aktuelle Musik (397.9 KB)
- Antragsformular Aktuelle Musik (676.3 KB)
- Finanzierungsplan (einjährig) (1.4 MB)
- Datenschutzerklärung Zuwendungsverfahren (334.6 KB)
Weitere Informationen finden Sie unter: Förderprogramm Aktuelle Musik
Der Landesmusikrat Brandenburg e.V. bietet eine kostenfreie Beratung im Vorfeld an.